Deutschtest-Pflicht vor Einreise könnte fallen
MARIA STERKL, 15. Dezember 2011 16:51
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Foto: AP/Heather Ainsworth
Ein Deutschkurs erleichtert das Leben im Land. Wird ein bestandener Test aber zur Einwanderungsvoraussetzung gemacht, behindere er eher die Integration, so die Auffassung der EU-Kommission
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Kommission hat Gesetz für EU-rechtswidrig erklärt - Verfahren vorm EuGH müsste Klarheit bringen
Ohne Sprachtest keine Einreise: Das gilt für zuwanderungswillige Menschen, die über keinen EU-Pass verfügen, seit letztem Sommer. Die Aufregung über die Novelle war groß - von mutwilligen Einwanderungshürden war die Rede. Nun sieht es ganz danach aus, als würde das Gesetz übers Kleinkindalter nicht hinauswachsen: Die Europäische Kommission hat es für EU-rechtswidrig erklärt. In den Niederlanden wurde eine ähnliche Regelung bereits gekippt.
In ihrer Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof schreibt die Kommission, die EU-Staaten hätten zwar das Recht, "Integrationsmaßnahmen" zu verlangen, unter anderem auch Sprachtests. Diese Maßnahmen sollten aber dazu dienen, die Integration im Land zu fördern - es dürfe sich "nicht um ein Ausschlusskriterium oder eine Einreisebedingung" handeln, heißt es in der Stellungnahme.
Familienleben erleichtert Integration
Die Kommission beruft sich dabei auf die Familienzusammenführungsrichtlinie. Hier heißt es, die Zusammenführung von Familienmitgliedern in einem EU-Staat "trägt zur Schaffung soziokultureller Stabilität bei, die die Integration Drittstaatsangehöriger in dem Mitgliedsstaat erleichtert". Dieses Ziel dürfe durch Integrationsmaßnahmen nicht unterlaufen werden.
Zwar hat die Stellungnahme der Kommission unmittelbar keine Auswirkung auf österreichisches Recht. Mittelfristig wird sie jedoch bewirken, dass die österreichische Sprachtest-Regelung fällt, glauben JuristInnen: "Der EUGH wird sich der Meinung der Kommission anschließen", ist sich Fremdenrechtsexperte Johannes Peyrl sicher. "Was es jetzt aber braucht, ist ein Verfahren."
Entscheidung in Luxemburg
Anders gesagt: Der Gerichtshof in Luxemburg muss von einem beliebigen Gericht in der EU angerufen werden, um anhand eines Einzelfalls diese offene Rechtsfrage zu klären.
Und genau das könnte in absehbarer Zeit geschehen. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im November angekündigt, beim nächsten Anlassfall diese Frage dem EuGH vorzulegen. Im Durchschnitt dauert es dann ein bis zwei Jahre, bis eine Entscheidung vorliegt, im Fall eines Eilverfahrens sogar nur ein halbes Jahr. Dass es die Sprachtest-Regelung in ein paar Jahren noch gebe, sei "nicht realistisch", sagt Peyr
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1 opmerking:
Omdat de link weer niet mee is genomen;
http://derstandard.at/1323916525580/Immigration-Deutschtest-Pflicht-vor-Einreise-koennte-fallen
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